Aus Versehen essen/trinken oder beim Zähneputzen Zahnpasta schlucken

Wenn man beim Zähneputzen aus Versehen Zahnpasta schluckt, so ist das Fasten nicht gebrochen. Zurückzuführen ist dieses Urteil u.a. auf die im Quran etablierten Grundsätze:

فَاتَّقُوا اللَّهَ مَا اسْتَطَعْتُمْ

So fürchtet Allah, soviel ihr nur könnt!64:16

 

رَبَّنَا لا تُؤَاخِذْنَا إِنْ نَسِينَا أَوْ أَخْطَأْنَا

Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir vergessen oder einen Fehler begehen.2:286

 

Ibn Kathier (r) erwähnt in seinem Qurankommentar, dass dieses quranische Bittgebet von Allah angenommen wurde und führt dies auf eine Überlieferung Imam Muslims zurück.

Ibn Qudamah hat im Standardwerk der hanbalitischen Rechtsschule konstatiert, dass wenn jemand beim Vornehmen der Gebetswaschung aus Versehen beim Spülen des Mundes oder der Nase etwas Wasser schluckt, dies nicht das Fasten bricht.

Dies ist weiterhin die Auffassung von den Großgelehrten Al- Ausaa`i (r), Ishaaq (r) und Aschaafi`i (r)- in einem seiner zwei überlieferten Meinungen. Ebenfalls teilte Ibn Abbas (ra) diese Ansicht.1)

Bezüglich der viel angenehmeren Variante – aus Versehen zu essen oder zu trinken – so gilt ebenfalls gemäß den erwähnten Prinzipien, dass das Fasten nicht gebrochen und auch nicht nachzuholen ist. Deutlich sagte dies der Prophet (saw) mit den als authentisch befundenen Worten:

Wer das Ramadan-Fasten aus Versehen bricht, muss den Tag nicht nachholen oder Sühne leisten.

  1. http://main.islamweb.net/emainpage/articles/159716/unintentional-swallowing-of-toothpaste-during-fasting (zuletzt abgerufen am 21.06.2014 []