Scheidungsausspruch auf Geheiß der Eltern & Scheidungsausspruch bzw. die Rücknahme ohne Zeugen & den nicht ernst gemeinten Scheidungsausspruch

Über den Scheidungsausspruch auf Geheiß der Eltern

Es gehört nicht zur Güte der Eltern gegenüber, seine Frau auf deren Wunsch hin zu scheiden, ohne dass ein islamisch gerechtfertigter Grund vorliegt.

In Bezug auf die Begebenheit zwischen Ibn Umar (ra) und seinem Vater (ra), der ihm auftrug, sich zu scheiden, so müssen wir diese verstehen.

Ibn Umar (ra) berichtet: Ich war mit einer Frau verheiratet, die ich liebte, jedoch mochte mein Vater sie nicht und trug mir auf, mich von ihr zu scheiden. Ich lehnte dies ab und suchte diesbezüglich den Propheten (saw) auf. Er (saw) sagte: O Abdullah ibn Umar, scheide dich von deiner Frau.Sunan At- Tirmidhi, 1189, Sunan Abu Dawud, 5138, Sunan Ibn Maadschah, 2088 und Musnad Ahmad, 4991

 

Ibn Muflih (r) schreibt in Al-Adaab Asch- Schar`iyyah (1/503):

Es ist nicht verpflichtend für jemanden, sich von seiner Frau auf Geheiß des Vaters zu scheiden, dies wurde von den meisten der bedeutenden Studenten Ahmads (r) festgehalten.

As- Sindi (r) berichtet, dass jemand zu Imam Ahmad (r) sagte: ,Mein Vater befiehlt mir, mich von meiner Frau zu scheiden.‘ Imam Ahmad (r) entgegnete: ,Scheide dich nicht von ihr.‘

Damit ist gemeint, dass er sich nicht von seiner Frau auf Geheiß des Vaters scheiden soll, bis sein Vater wie Umar (r) im Erkennen des Wahren und Gerechten ist und nicht nur seinen persönlichen Neigungen in solchen Angelegenheiten folgt.
Wer auch immer von seiner Mutter dazu angeordnet wird, sich von seiner Frau zu scheiden, darf dies nicht tun. Sicherlich muss er seine Mutter ehren, sich von seiner Frau zu scheiden gehört jedoch nicht zur Ehrung der Mutter.

 

Al-Bahuuty (r) schrieb in Kashhaaf Al- Qunnaa`(5/233):

Ein Mann muss sich nicht von seiner Frau scheiden, wenn ihm dies sein Vater aufträgt. Ihm ist nicht auferlegt worden, seinem Vater in Sachen Scheidung zu gehorchen, weil er etwas aufgetragen bekommt, was nicht mit den Lehren des Islams übereinstimmt.

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Der Scheidungsausspruch bzw. die Rücknahme ohne Zeugen

Hier herrschen Meinungsverschiedenheiten. Ataa (r) ist der Auffassung2, dass es nicht erlaubt ist, ohne zwei Zeugen die Heirat, den Scheidungsausspruch oder die Rücknahme zu vollziehen, außer es gibt eine gültige Entschuldigung hierfür. Dies aufgrund (seines Verständnisses) des Verses:

 

Und nehmt zwei gerechte Personen von euch zu Zeugen, und legt das Zeugnis (in Aufrichtigkeit) um Allahs willen ab. Damit wird ermahnt, wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg.65:2

 

Über den nicht ernst gemeinten Scheidungsausspruch3

Unabhängig davon, ob die Frau oder Zeugen zugegen waren oder nicht und ob der Scheidungsausspruch nicht ernst gemeint war, so wird er gewertet. Die Mehrheit der Gelehrten vertritt dieselbe Auffassung, wie Ibn Al- Mundhir (r) festhält.

Der Prophet (saw) sagte, dass drei Angelegenheiten als ernst gewertet werden, unabhängig davon, ob sie ernst oder als Spaß gemeint waren: Heirat, Scheidung und Rücknahme. (Abu Dawud, r und Tirmidhi, r)

Die Mehrheit der Gelehrten vertritt dieselbe Auffassung, wie Ibn Al- Mundhir (r) festhält.

  1. Scheikh Sulayman Al- Isaa, Professor an der Imaam Universität in Riyadh, Saudi Arabien; In: http://en.islamtoday.net/node/612 []
  2. Siehe Tafsir Ibn Kathier, Band 10, Seite 40, Darussalam, 2000 []
  3. Scheikh Salim Al- Qarny; http://en.islamtoday.net/node/1095 []