Ursachen von Meinungsunterschieden innerhalb von Rechtsurteilen. Ursache V – Scheinbar widersprüchliche Belege TEIL 2 Das Allgemeine und das Spezielle & Das Uneingeschränkte und das Einschränkende

Einleitung

 

Zu den Merkmalen des islamischen Rechts in der Zeit der Prophetengefährten (ra) gehört, dass es viele unterschiedliche Meinungen in Detailfragen gab- im Gegensatz zu den Grundfesten der Religion. Diese Meinungsverschiedenheiten weiteten sich aus in der Zeit der Mudschtahid- Imame und sie haben eine Weisheit inne: Es wäre für Allah ein Leichtes gewesen, alle Regelungen eindeutig zu gestalten und ihnen damit auch einen grundlegenden Charakter zu geben ohne Raum für Zweigfragen und Unterschiede darin zu lassen. Allah der Weise jedoch ließ es zur Stärke der Rechtsprechung unserer Religion werden, gerade so – aufgeteilt in Grundfeste und darauf aufbauende Detail- bzw. Zweigfragen – gestaltet zu sein. Flexibilität der Rechtsprechung ist damit gewährleistet, so dass sie für alle Zeiten, Orte und Situationen, Menschen und Umgebungen anwendbar ist. Auch ehrt der Islam auf diese Weise das Denken und den Verstand des Menschen und fördert diese beim Muslim im Allgemeinen und speziell beim Mudschtahid.
Was sind also die Ursachen dieser Meinungsunterschiede?

 

Scheinbar widersprüchliche Belege

 

Zu den Ursachen von Meinungsverschiedenheiten gehört, dass sich Belege zu widersprechen scheinen. In Wirklichkeit existiert dies nur in der Betrachtungsweise des/ der Rechtsgelehrten.

Die Rechtsphänomene

  • Abrogiertes und Abrogierendes
  • Allgemeines und das Spezielles
  • Uneingeschränktes und Einschränkendes

sowie Weiteres, was von den Gelehrten festgehalten ist, um eine mögliche Auffassungsweise zu stärken bzw. zu entkräften, kommen hier klärend zum Zug um die Belege miteinander zu harmonisieren.

 

Das Allgemeine und das Spezielle & Das Uneingeschränkte und das Einschränkende

 

Die folgenden Folien veranschaulichen, dass Gelehrte sich nicht immer einig sind, ob oder welche Aussagen in den Texten andere einschränken bzw. ob oder eine Ausnahmeregelung neben einer allgemeinen existiert.

 

Diese Thematiken werden in der folgenden Präsentation am Beispiel der Fragen nach der erlaubten Gewand- bzw. Hosenbeinlänge für Männer sowie der Frage, ob Schriftbesitzer den Namen Allahs bei der Schlachtung aussprechen müssen, damit Muslime das Fleisch essen dürfen, anschaulich erklärt.

Ursachen von Meinungsunterschieden V b_c