Ursachen von Meinungsunterschieden innerhalb von Rechtsurteilen. Ursache VI Weder der Quran noch die Sunna behandeln die Angelegenheit detailliert

Einleitung

 

Zu den Merkmalen des Fiqh in der Zeit der Prophetengefährten (ra) gehört, dass es viele unterschiedliche Meinungen in Detailfragen gab- im Gegensatz zu den Grundfesten der Religion. Diese Meinungsverschiedenheiten weiteten sich aus in der Zeit der Mudschtahid- Imame und sie haben eine Weisheit inne: Es wäre für Allah ein Leichtes gewesen, alle Regelungen eindeutig zu gestalten und ihnen damit auch einen grundlegenden Charakter zu geben ohne Raum für Zweigfragen und Unterschiede darin zu lassen. Allah der Weise jedoch ließ es zur Stärke der Rechtsprechung unserer Religion werden, gerade so – aufgeteilt in Grundfeste und darauf aufbauende Detail- bzw. Zweigfragen – gestaltet zu sein. Flexibilität der Rechtsprechung ist damit gewährleistet, so dass sie für alle Zeiten, Orte und Situationen, Menschen und Umgebungen anwendbar ist. Auch ehrt der Islam auf diese Weise das Denken und den Verstand des Menschen und fördert diese beim Muslim im Allgemeinen und speziell beim Mudschtahid.
Was sind also die Ursachen dieser Meinungsunterschiede?

 

Weder der Quran noch die Sunna stellen behandeln Angelegenheit detailliert
Die folgenden Folien demonstrieren, dass wenn weder der Quran noch die Sunna eine betreffende Angelegenheit detailliert regeln, die im Quran und der Sunna enthaltenen Prinzipien von der Gelehrten angewandt werden müssen. Bei dieser Anwendung führen dann verschiedenen Prioritäten und Situationsabwägungen zu Meinungsunterschieden.

 

Ursachen von Meinungsunterschieden VI