Zurückweisung der Ansicht, dass man gemäß Mekka oder Medina resp. vor dem Eintritt des Abends das Fasten zu brechen vermag

وَكُلُوا وَاشْرَبُوا حَتَّى يَتَبَيَّنَ لَكُمْ الْخَيْطُ الأَبْيَضُ مِنْ الْخَيْطِ الأَسْوَدِ مِنْ الْفَجْرِ ثُمَّ أَتِمُّوا الصِّيَامَ إِلَى اللَّيْلِ

„Und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet! Hierauf vollzieht das Fasten bis zur Nacht!“(2:187)

Dieser Vers besagt klar, dass das Fasten bis zum Eintreten des Abends zu vollziehen ist. Muslime die in einem Land leben, in welchem es zu einer Abenddämmerung kommt, müssen sich an diese Rahmenbedingung halten, wenn sie dies vermögen.

Die Umstände wurden in dieser an anderer Stelle bereits thematisiert, welche es erlauben, dass man auch als gesunde Person sein Fasten bricht und bis zum nächsten Ramadan nachholt: Überfordernde Mühsal (المشقة) als Grund das Fasten zu brechen

Vertreter der Auffassung, dass man gemäß der Fastenlänge Mekkas oder Medinas oder einer vorab festgesetzten Zeit sein Fasten noch vor dem Eintritt des Abends zu brechen vermag, widersprechen sich dahingehend, dass sie zwar das Fastenbrechen vor dem Abend erlauben, jedoch nicht das verrichten des Abendgebets.

Ebenfalls widersprüchlich wird die Frage gehandhabt, wie zu fasten ist, wenn der Tag nur wenige Stunden beträgt- verlängert man die Fastenzeit etwa künstlich?! Dies wurde nicht behauptet – es wäre auch ohne Basis gewesen – konsequenterweise ist allerdings auch die Aussage, man könne sein Fasten vor dem Abend brechen, ohne Grundlage.1

Der Europäische Rat für Fatwa und Forschung (ECFR), dem ca. 40 Gelehrte angehören2, darunter Bin Bayyah und Al-Qaradawi, stimmten per Konsens gegen die Möglichkeit, die Fastenzeit vorab festzulegen und vor dem Beginn des Abends als beendet zu erklären. Dies ist vor dem Hintergrund interessant, als das der ECFR für seine Flexibilität bekannt ist und eben nicht die Scheuklappen- Perspektive vertritt, dass nur eine Antwort die richtige sein kann. Bspw. gab er den Muslimen, die in Ländern leben, in denen im Sommer kein astronomisches Zeichen für das Nachtgebet existiert, zwei Möglichkeiten mit, wie sie dies bewältigen können: Zusammenfassung oder künstliche Berechnung. Auch in der Frage, wie die Abend-, Nacht-, und Taraawiehgebete im Sommer, innerhalb dessen die Zeiten extrem spät sind, zu verrichten sind, gab der ECFR drei Lösungswege zur Auswahl:

  1. Zusammenfassung der Abend- und Nachtgebete 60 – 90 Minuten nach dem Gebetsruf des Abendgebetes
  2. Die Gebete nach den normalen Gebetszeiten zu verrichten, bzw., wenn das Nachtgebet nicht naturwissenschaftlich eintritt, die die künstliche Festsetzung der Nachtgebetszeit einzuhalten
  3. Das man nach dem Verrichten des Abendgebetes eine längere Pause einlegen kann um im Anschluss das Nachtgebet zu beten – also dass es möglich ist, erst das Abendgebet am Anfang der Zeit zu beten und ca. 60 – 90 Minuten nach dem Abendgebet das Nachtgebet vorziehen kann. Diese Vorgehensweise – dass man zwischen zwei zusammengefassten Gebeten eine längere Pause einlegen kann- ist nach der Auffassung der Minderheit der Gelehrten korrekt.

Es kann also nicht gesagt werden, dass der ECFR engstirnig sei oder aber begründete Erleichterung ablehnen würde.

Die Fatwa hingegen, welche das Fastenbrechen aufgrund überfordernder Mühsal ermöglicht, harmoniert mit den Urquellen des Islam: Überfordernde Mühsal (المشقة) als Grund das Fasten zu brechen

 

  1. Vgl. Ahmad, Abu Ubayda Ali: „مشقة الصيام في الغرب صيفاً وأثرها في التخفيف“ (Mühsal des Fastens im Sommer im Westen und ihr Effekt auf die Erleichterung), S. 34-35. []
  2. Mitglieder des ECFR: Yusuf al-Qaradawi, Vorsitzender des ECFR (Ägypten, Qatar), Faisal Maulawi, ehemaliger zweiter Vorsitzende (Libanon, verstorben, möge Allah ihm barmherzig sein), Hussein Mohammed Halawa, General Secretary (Irland), Dr. Ahmad Jaballah (Frankreich), Dr. Ahmed Ali Al-Imam (Sudan) Mufti Ismail Kashoulfi (England), Ahmed Kadhem Al-Rawi (England), Ounis Qurqah (Frankreich), Rashid Al-Ghanouchi (England), Abdallah Bin Bayyah (Saudi Arabien), Abdul Raheem Al-Taweel (Spanien), Abdullah Ibn Ali Salem (Mauretanien), Abdullah Ibn Yusuf Al-Judai, (England), Abdul Majeed Al-Najjar, Abdullah ibn Sulayman Al-Manee’ (Saudi Arabien), Dr. Abdul Sattar Abu Ghudda (Saudi Arabien), Dr. Ajeel Al-Nashmi (Kuwait), Al-Arabi Al-Bichri (Frankreich), Dr. Issam Al-Bashir (Sudan), Ali Qaradaghi (Qatar), Dr. Suhaib Hasan Ahmed (England), Tahir Mahdi (Frankreich), Mahboub-ul-Rahman (Norwegen), Muhammed Taqi Othmani (Pakistan), Muhammed Siddique (Deutschland), Muhammed Ali Saleh Al-Mansour (UAE), Dr. Muhammed Al-Hawari (Deutschland), Mahumoud Mujahed (Belgien), Dr. Mustafa Cerić (Bosnien), Nihad Abdul Quddous Ciftci (Deutschland), Dr. Naser Ibn Abdullah Al-Mayman (Saudi Arabien), Yusf Ibram (Schweiz), Salah Soltan (Ägypten, USA) (Quelle: Englische Wikipedia am 24.06.2012) []