Religiöses Bekenntnis und Keuschheit als Ehepartnerkriterium

Wer ist gemäß religiöser Kriterien heiratbar?
Das religiöses Bekenntnis und die Keuschheit werden als Ehepartnerkriterien hier thematisiert wie auch weitere Voraussetzungen für eine interreligiöse Ehe 

  1. Muslimisches, christliches oder jüdisches Bekenntnis der Ehefrau 
  2. Friedliche und solidarische Haltung gegenüber den Muslimen  
  3. Kein Schaden für die muslimische Frau  
  4. Islamische Kindererziehung 

Des Weiteren warten Exkurse zum Umgang mit vorehelichen Beziehungen und vorehelichen Schwangerschaften

التَّائِبُ مِنَ الذَّنْبِ كَمَنْ لَا ذَنْبَ لَهُ 

„Der/die Sünde Bereuende ist wie der/diejenige, der/die nicht sündigte!“
(Sunan Ibn Maadschah, hasan) 

Eine wunder- und liebevolle Einladung zur Reue des LIEBENDEN (الودود) ALLAAH!  Dankbar weitergeleitet von Eurem Bruder

Mohammed Johari