Frau, Moschee und Ramadan

Menstruation und der Umgang mit dieser ist im Judentum, dem Christentum und dem Islam ein Thema. Gewissermaßen geht der Islam einen Mittelweg in dieser Thematik, ohne weiter ins Detail zu gehen.

Gerade im Monat Ramadan, in welchem sich die Moscheen aufgrund der Aktivitäten füllen, stellt sich die Frage für viele Frauen, wie mit der Ansicht umzugehen ist, dass die Menstruation es der Frau unmöglich macht, sich in der Moschee aufzuhalten? Tatsächlich wird diese Thematik unter den Rechtsgelehrten verschieden diskutiert, wie wir es aus der folgenden Tabelle entnehmen können:

 

GegnerBefürworter
U.a.: Die Imame der vier bekannten RechtsschulenU.a.: Schule der Dhaahiriya (welche den Wortlaut der Texte stärker berücksichtigt) sowie Al- Musaani (Asch-schaafiiyyah), heute: Schaikh Salman Al- Auda (h), Schaikh Yusuf Al- Qaradawy (h), Schaikh Al- Albaani (r)
Belege/PerspektivenBelege/Perspektiven
Der Prophet (saw) trug den menstruierenden Frauen zum Eid- Gebet auf, außerhalb des Gebetsplatzes zu stehen. (Bukhari und Muslim)=►Damit kann gemeint sein, dass sie dem Gebet an sich fernbleiben sollen. Dies geht aus der Überlieferung hervor, in der es heißt: „Lasst sie vom Gebet fernbleiben.“ (Muslim) Eine grundsätzliche Erlaubnis ist nur durch eindeutige Belege einschränkbar.
Der Prophet (saw) zu Aisha (ra) in Bezug auf die Pilgerfahrt: „Verrichte was die Pilger verrichten, jedoch umschreite die Kaaba nicht, bist du (rituell) wieder rein bist.“ (Bukhari und Muslim)=►Gemeint ist mit dieser Aussage ein Verbot des Umschreitens der Kaaba. Ganz im Gegenteil ist diese Überlieferung ein Beleg dafür, dass es für eine menstruierende Frau gestattet ist die Moschee zu betreten, da ein Aufenthaltsverbot nicht erteilt wurde.
Ein von Abu Dawud überlieferter Hadith verbietet menstruierenden Frauen den Moscheebesuch ausdrücklich Der von Abu Dawud überlieferte Hadith ist eine schwache Überlieferung, kann also nicht als Beleg verwendet werden. ******* Als Abu Hurayra (ra) die Gegenwart des Propheten (saw) mied, da er sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit1 befand, antwortete der Prophet (saw) ihm darauf mit den Worten: „Gepriesen sei Allah, ein Gläubiger wird nicht unrein.“ (Bukhari und Muslim ) ******* Nichtmuslimen ist es gestattet ist, sich in der Moschee aufzuhalten. Beispielsweise war Thumaamah bin Athaal als Gefangener in der Moschee, wie Bukhari überlieferte. Lektion: Rituelle Reinheit kann also nicht Gegenstand der Diskussion sein, da rituelle Reinheit eine rein religiöse Angelegenheit ist und die Religionszugehörigkeit eine unbedingte Voraussetzung hierfür ist. ******* Wenn physische Unreinheit entscheidend ist, warum kann eine Frau mit kontinuierlichen Blutungen (außerhalb der Menstruation) die Moschee betreten und warum ist sie auch zum Gebet verpflichtet? Warum wurde Kindern nie das Betreten der Moschee verwehrt - und Kinder kümmern sich nicht immer um Reinheit in dem Maße, wie dies Erwachsene tun? Lektion: Physische Reinheit kann also nicht Gegenstand der Diskussion sein, womit die Ansicht, dass eine menstruierende Frau lediglich von der Pflicht zum Gebet entbunden ist – jedoch weiterhin die Moschee besuchen darf -, weiterhin gestärkt wird. ******* Es wird Imam Bukhari berichtet, dass eine obdachlose Frau in der Moschee des Propheten (saw) Zuflucht gefunden und dort ein eigenes Zelt aufgeschlagen hatte.

Legende: =►Der Pfeil symbolisiert, dass auf ein Argument entgegnet wird

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass starke Belege für die Statthaftigkeit existieren, aufgrund derer man bzw. Frau überzeugt handeln kann – insbesondere wenn es darum geht, die besonderen Nächte des Ramadan mitzuerleben. Diese Auffassung wird sowohl von Maqaasid- Gelehrten wie Schaikh Yusuf Al- Qaradawy (h), als auch Gelehrten, die mehr anhand der reinen Wortlaute entlang argumentieren, wie Schaikh Al- Albaani (r), vertreten.

Keine Frau sollte also in einen unangenehmen Rechtfertigungszwang gebracht werden, da es sich um legitime Meinungsverschiedenheiten in einer Zweig- und nicht Kernfrage der Religion handelt.
Hauptquellen:

  • Abhandlung aus der Feder Dr. Salman Al- Auda`s, in: http://en.islamtoday.net/node/622
  • Taysier Al Fiqh Li Al- Muslim Al- Mu-aasir fie Dau Al- Quran wa As- Sunna. Fiqh At- Tahaarah. von Dr. Yusuf Qaradawi, vierte Auflage, Maktabatu Wahbah, Kairo 2008
  1. Im Zustand der großen rituellen Unreinheit befindet man sich dann, wenn man Geschlechtsverkehr hatte, bzw. nach einem Samenerguss und auch währen der Periode []