Scheidungsausspruch basierend auf den Eintritt einer Bedingung & nachdem man miteinander intim gewesen ist, jedoch keinen Geschlechtsverkehr hatte & während der Periode der Frau

Der Scheidungsausspruch basierend auf den Eintritt einer Bedingung1)

Die Mehrheit der Gelehrten ist der Auffassung, dass wenn der Ehemann seinen Talaq-Scheidungsausspruch von dem Eintritt einer Bedingung abhängig macht, der Scheidungsausspruch gezählt wird, wenn die Bedingung eintritt. Dies auch für den Fall, wenn dies gar nicht beabsichtigt war, sondern dadurch nur eine Verhaltensweise seitens der Frau ermutigt bzw. sie dadurch von einer Sache abgebracht werden sollte.

Andere Gelehrte, darunter Imam Ibn Taymiyah (r) meinen, dass wenn vom Mann dadurch nur beabsichtigt wurde, eine Verhaltensweise seitens der Frau zu ermutigen bzw. sie dadurch von einer Verhaltensweise abgebracht werden sollte, der Scheidungsausspruch nicht gewertet wird. Es würde dieser Person offenstehen, eine der Ausgleichsleistungen für einen nicht erfüllten Schwur vorzunehmen. Diese sind im Quran erwähnt:

Allah wird euch nicht für etwas Unbedachtes in euren Eiden belangen. Jedoch wird Er euch für das belangen, was ihr mit euren Eiden fest abmacht (und dieses dann nicht einhaltet). Die Sühne dafür besteht in der Speisung von zehn Armen in dem Maß, wie ihr eure Angehörigen im Durchschnitt speist, oder ihrer Bekleidung oder der Befreiung eines Sklaven. Wer aber keine (Möglichkeit) findet, (der hat) drei Tage (zu) fasten. Das ist die Sühne für eure Eide, wenn ihr schwört. Und erfüllt eure Eide. So macht Allah euch Seine Zeichen klar, auf daß ihr dankbar sein möget!5:89

Falls der Ehemann jedoch den Eintritt der Scheidung zum Zeitpunkt der Scheidung beabsichtigte, so wird der Scheidungsausspruch als gültig gewertet – auch wenn dies dann für den Ehemann in diesem Moment unangenehm ist – und er kann keine Ausgleichsleistung vornehmen.

Der Scheidungsausspruch bevor es zum Geschlechtsverkehr kommt, jedoch nachdem man miteinander intim gewesen ist2)

Die Mehrheit der Gelehrten hält fest, dass die volle Brautgabe zu zahlen ist und die gewöhnliche Wartezeit der Frau beginnt, wenn die Scheidung ausgesprochen wird, bevor es zum Geschlechtsverkehr kommt, jedoch nachdem man miteinander intim gewesen war. Man bezieht sich dabei auf einen Konsens, den man diesbezüglich zwischen den Gefährten sieht.

Ibn Qudaamah (r) berichtet, dass Imam Ahmad (r) in der Gegenwart von Suraarah ibn Aufaa (r) sagte:

Die rechtgeleiteten Khalifen urteilten für den Fall, dass wenn jemand die Tür schließt oder einen Vorhang herunterlässt, die volle Brautgabe zu zahlen hat und die gewöhnliche Wartezeit der Frau bei Scheidungsausspruch beginnt.

Ibn Qudaamah (r) wertet dies als Konsens, da niemand Beanstandungen diesbezüglich erhoben hat.

Bezüglich des Verses:

O die ihr glaubt, wenn ihr gläubige Frauen heiratet und euch hierauf von ihnen scheidet, bevor ihr sie berührt habt, dann dürft ihr für sie keine von euch berechnete Wartezeit aussetzen; gewährt ihnen eine Abfindung und gebt sie auf schöne Weise frei.33:49

Mit „berühren“ ist hier auf die Gelegenheit des Berührens verwiesen, welche die Privatsphäre ist. Diese Interpretation ist uns durch das Verständnis der Prophetengefährten bekannt, welche den Quran auf beste Weise verstanden hatten.

Wenn nun also ein Paar Privatsphäre miteinander hatte, so muss die volle Brautgabe gezahlt werden und im Falle des Scheidungsausspruches werden alle gewöhnlichen Scheidungs- wie auch Wartezeitregelungen dadurch in Kraft gesetzt. Dazu zählt auch, dass der Ehemann innerhalb der Wartezeit das Recht auf Rücknahme seines Wortes hat (im Falle dessen, dass es nicht der dritte Scheidungsausspruch war).

Die neuere Schule der Schaafiiyyah sieht im Gegensatz zu der alten allerdings vor, dass in diesem Falle die Frau nur durch einen neuen Ehevertrag zum Mann zurückkehren kann; der Mann also quasi einen finalen Scheidungsausspruch leistete, so die Ehe nicht durch Geschlechtsverkehr vollzogen gewesen war.

Der Scheidungsausspruch während der Periode der Frau3)

Die Scheidung während der Regelblutung ist gemäß des Qurans und der Sunna verboten. Wenn der Ehemann sie nun doch während ihrer Regelblutung scheidet oder zwischen zwei Monatsregeln, wenn er mit ihr nach Beendigung ihrer vorausgegangenen Regelblutung Geschlechtsverkehr hatte, gilt die Scheidung nach der Mehrheit der Gelehrten, jedoch wird auch festgehalten, dass der Mann mit dieser Handlung sündigt.

Der Gelehrte Ibn Taymiyyah (r) und sein Schüler Ibn Al-Qayyim (r) sind jedoch der Meinung, dies sei eine verbotene Scheidung und somit auch nicht gültig. Belegend wird u.a. angeführt, dass der Prophet (saw) Ibn Umar (r) dafür zürnte, dass er eine Scheidung während der Periode der Frau ausgesprochen hat und ihm deswegen auftrug, sie zu sich zu nehmen. (Bukhari und Muslim)

  1. Sheikh Naayif al-Hamad, aktiver Richter in Rimaah, Saudi Arabien; In: http://en.islamtoday.net/node/631 (zuletzt abgerufen am 21.06.2014 []
  2. Sheikh Hamad al-Haydary, In: http://en.islamtoday.net/node/1537 (zuletzt abgerufen am 21.06.2014 []
  3. Sheikh Abd Al- Wahhaab Al- Turayry, ehemaliger Professor an der Imaam Universität in Riyadh, Saudi Arabien; In: http://en.islamtoday.net/node/1100 (zuletzt abgerufen am 21.06.2014 []