Tarawieh im Ramadan in Ländern mit kurzen Nächten

Im Folgenden die Stellungnahme des Europäischen Rates für Fatwa und Forschung (ECFR) zur Bestimmung der Nacht- und Tarawiehgebetszeiten im Ramadan in Ländern mit kurzen Nächten, innerhalb derer das islamrechtliches Merkmal für das Nachtgebet1  entweder ausbleibt oder stark verspätet eintrifft.2

Aus dem Abschlussbericht (Beschluss 22/2) der achten ständigen Sitzung des ECFR, welcher vom 26. bis 30 Juni im Jahre 2012 in Istanbul tagte, ist bezüglich der Gebetszeiten des Morgen- und Nachtgebets zu entnehmen:

Nach ausführlichen Diskussionen der verschiedenen Studien und Beschlüsse der einzelnen Fatwa- Gremien zu dieser Angelegenheit, darunter der des ECFR (3/3) kommen wir zu folgenden Beschlüssen:

Bezüglich des Nachtgebets

Die muslimischen Gemeinden in diesem Gebiet (in welchem entweder das islamrechtliche Merkmal ausbleibt oder stark verspätet eintrifft) fassen entweder am Abend das Abend- mit dem Nachtgebet zusammen oder aber legen eine Zeit fest, zu der das Nachgebet verrichtet wird.

Die Moscheen, welche zusammenfassen, haben folgende Optionen:

  • Die Zusammenfassung des Abend- und Nachtgebets zum Beginn des Abends
  • Die Zusammenfassung des Abend- und Nachtgebets nach einer Zeitspanne, die dafür genügt, den Iftaar3 zu sich zu nehmen.
  • Die Verrichtung des Abendgebets mit anschließender kurzer Pause, um den Betenden Erleichterung zu verschaffen.

Diese Optionen gelten sowohl für den Fall, dass das islamrechtliche Merkmal für den Beginn des Nachtgebets ausbleibt, als auch wenn es stark verspätet eintrifft, so dass dies eine Bedrängnis darstellt. Das Kriterium, welche die Bedrängnis bestimmt, ist der Brauch. Dies kann je nach den Personen, Orten und Situationen verschiedene Ergebnisse hervorbringen.

Vorgehen der Moscheen, welche die Zeit des Nachtgebets rechnerisch festlegen

Die Moscheegemeinden, welche die Zeit des Nachtgebets rechnerisch festlegen, mögen dies auch im Ramadan fortsetzen und gemäß den bestimmten Zeiten das Nacht- und das Tarawiehgebet verrichten. Dies gilt für den Fall, dass das islamrechtliche Merkmal für den Beginn des Nachtgebets ausbleibt. Wenn jedoch das islamrechtliche Merkmal für den Beginn des Nachtgebets vorhanden ist, so müssen sie sich an die damit verbunden Zeiten halten.

[Es ist widersprüchlich, einerseits die Zusammenfassung abzulehnen und andererseits eine feste Zeitspanne nach dem Beginn des Abendgebets (beispielsweise 80 oder 90 Minuten) festzulegen, nach Ablauf derer man das Nachtgebet verfrüht verrichtet; Anmerkungen des Übersetzers]

Allgemein

Der Europäische Rat für Fatwa und Forschung rät den Imamen dazu, in Sachen Gebet und Ansprachen die Menschen nicht zu überfordern sowie auch die Rechte der Nachbarschaft nicht zu beschneiden. Unannehmlichkeiten und negative Konsequenzen (die häufig mit den späten Versammlungen einhergehen) sollen unterbunden werden.

Bezüglich des Morgengebets

Der Rat hält aufrecht, dass keine der gängigen Berechnungsmethoden zurückzuweisen ist, da die feinen Meinungsverschiedenheiten sich im Rahmen des Vertretbaren befinden und es keine Zurückweisung in Angelegenheiten solcher Meinungsverschiedenheiten gibt.
Soweit (im Rahmen der verschiedenen Berechnungsmethoden) die Möglichkeit besteht, möge man den Beginn des Morgengebets später ansetzen, da so die Nacht (für die gottesdienstlichen Handlungen wie auch den dafür nötigen Schlaf) verlängert wird.

Für mehr Infos siehe:

Verschiedene Morgengebetszeiten im Ramadan der einzelnen Gemeinden

…und Allah der Allwissende weiß es besser! Friede sei auf dem Gesandten der Barmherzigkeit für die Welten und dessen Familie und Gefährten

  1. Das vollständige Ende der Abenddämmerung []
  2. Sinngemäß mit geringfügigen stilistischen Änderungen übersetzt. []
  3. Die Mahlzeit zum Fastenbrechen []