Die 5-jährige Hadsch-Sperre

Die vorliegende Abhandlung fertigte ich im Rahmen meines Masterstudiums Islamic Studies am Markfield Institute of Higher Education (akkreditiert von der Newman University Birmingham) an.

Seit Jahren wird weltweit über die zahlreichen Unfälle, die sich während des Hadsch ereignen und zu Todesfällen und Verletzten führen, berichtet. So sind seit 1990 mindestens 3.127 Menschen bei Massenpaniken umgekommen.[1]Daher haben sich die saudi-arabischen Behörden zu einer umfassenden Verbesserung verpflichtet. Zu den durchgesetzten Änderungen zählt die Richtlinie, dass diejenigen, welche den Hadsch bereits vollzogen haben, fünf Jahre warten müssen, bis sie diese wiederholen dürfen. Nach Erörterung der saudischen Rechtslage in Bezug auf diese Regelung soll in dieser Abhandlung die entsprechende Position im Fiqh behandelt werden. Dabei werden die Argumente und Beweise derjenigen, welche die Zulässigkeit einer solchen Einschränkung befürworten, sowie die entsprechenden Gegenmeinungen dargelegt. Abschließend soll diese Regelung im Lichte der al-Siyāsah al-Schar‘iyyahbeurteilt werden.

Hajj


[1] The Guardian: Timeline of tragedies during Hadsch pilgrimage in Mecca, 24.09.2015, http://www.theguardian.com/world/2015/sep/24/timeline-of-tragedies-in-mecca-during-Hadsch (zuletzt aufgerufen am 04.05.2016)