Ursachen von Meinungsunterschieden innerhalb von Rechtsurteilen. Ursache VIII: Die Beachtung bzw. die Nicht-Beachtung der Zielsetzungen der Texte – Teil 2

Die Schule des Wortlautes beachtet nicht die Zielsetzungen der Quelltexte und konzentriert sich nur auf deren Wortlaut. Auf der anderen Seite positioniert sich die Schule der Zielsetzung, welche die Texte in Zusammenhängen und im Rahmen von speziellen und übergeordneten Zielsetzungen versteht. Beispiel: Als der Prophet (saw) im Rahmen einer Kriegssituation die Anweisung gab, zu einem
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Grundregeln bezüglich Meinungsverschiedenheiten

Nachdem wir nun sieben Gründe für Meinungsvielfalt in Zweigfragen der Religion aus der Wissenschaft der Herleitung des islamischen Rechts beleuchtet haben, wollen wir – bevor wir uns einem weiteren Grund ausführlich widmen – innehalten und fünf grundlegende Regeln bezüglich Meinungsverschiedenheiten und den Umgang mit diesen für uns festhalten.   Möge Allah uns helfen, nach diesen
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Innovation im Islam

Wie bereichernd doch Anfragen für das eigene Verstehen, Erleben und Ausleben der eigenen Religion sind! Als ich im Sommer 2012 die Gelegenheit bekommen habe, im Rahmen der Vorlesung „Innovations-Management“ von Dr. Spengler an der TU Gießen einen Beitrag aus muslimischer Perspektive zu bieten, war dies der Beginn einer fruchtbaren Recherche wie auch Anlass dafür, wertvolle
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Ursachen von Meinungsunterschieden innerhalb von Rechtsurteilen. Ursache VIII: Die Beachtung bzw. die Nicht-Beachtung der Zielsetzungen der Texte – Teil 1

Die Schule des Wortlautes beachtet nicht die Zielsetzungen der Quelltexte und konzentriert sich nur auf deren Wortlaut. Auf der anderen Seite positioniert sich die Schule der Zielsetzung, welche die Texte in Zusammenhängen und im Rahmen von speziellen und übergeordneten Zielsetzungen versteht. Beispiel: Als der Prophet (saw) im Rahmen einer Kriegssituation die Anweisung gab, zu einem
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Abu Hanifas (r) Umgang mit der Sunna

Ibn Abi Schayba (r) zählt 125 Fälle auf, von denen er meint, dass Imam Abu Hanifa (r) einen authentischen Hadith nicht angewandt hat. Zwei wichtige Anmerkungen an dieser Stelle: Imam Abu Hanifa (r) verließ den offenbaren Wortlaut der Hadithe nicht ohne islamrechtlich korrekten Beweggrund. Imam Abu Hanifa (r) war in diesen Fällen nicht allein mit
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Ursachen von Meinungsunterschieden innerhalb von Rechtsurteilen. Ursache VII Unterschiede in den Ableitungsregeln

Jede der klassischen Rechtsschulen hat eine Methodik in Bezug auf den Umgang mit den Quelltexten. Diese verschiedenen Ableitungsregeln bzw. Ableitungsprinzipien oder  „Urteilsfindungswege“ bringen dann auch konsequenterweise unterschiedliche Urteile hervor – etwas, das mit einer fachlichen Gelassenheit innerhalb der Gelehrsamkeit gehandhabt wird.   Folgende Themenkomplexe werden von Gelehrten verschieden gehandhabt:   Umgang mit dem uneingeschränkten Befehl
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